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   OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19 (https://dejure.org/2019,20539)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.2019 - 5 LB 25/19 (https://dejure.org/2019,20539)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 5 LB 25/19 (https://dejure.org/2019,20539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 4 AsylVfG 1992, § 3a Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3a Abs 2 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3a Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992
    (Keine) Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen arabischer Volkszugehörigkeit und sunnitischen Glaubens als Flüchtling

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Dieser hat zu dieser Frage mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 19. Juni 2019 (vgl. jeweils die Ausführungen unter 3. a)) sowie auf das Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18, juris, Rn. 36 bis 75 verwiesen.

    Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat zu diesem Aspekt im Urteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris, Rn. 77 bis 81) Folgendes ausgeführt:.

    Erforderlich ist vielmehr auch danach stets eine hinreichend substantiierte Einzelfallbetrachtung (ebenso schon Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2018 - 2 LB 1749/17 - juris, Rn. 118; OVG Saarlouis, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 A 147/18 -, juris, Rn. 9).

    Hierzu hat sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen, wonach Wehrdienst- bzw. Militärdienstentziehern bei einer Rückkehr nach Syrien keine Verfolgung wegen eines flüchtlingsrelevanten Merkmals beachtlich wahrscheinlich droht (vgl. Urteil des Senats vom 19. Juni 2014, 5 LB 24/19 - Ausführungen unter 3. c) unter Bezugnahme auf das Urteil des 2. Senats vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 -, juris, Rn. 90 ff.).

    Auf die Begründung sowie die Auswertung der Erkenntnisse wird auf das Urteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 -, juris, Rn. 105 ff.) Bezug genommen und sich diese zu Eigen gemacht sowie daran - auch unter Auswertung der aktuellen Erkenntnis - festgehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 24/19

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Der erkennende Senat hat sich dabei mit den Urteilen vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19; 5 LB 24/19) der Rechtsprechung des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.

    An diesen Ausführungen hält der erkennende Senat unter Auswertung neuer Erkenntnisse fest (vgl. hierzu auch Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 LB 24/19 - unter 3. b) aa)).

    Hierzu hat sich der erkennende Senat der Rechtsprechung des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen, wonach Wehrdienst- bzw. Militärdienstentziehern bei einer Rückkehr nach Syrien keine Verfolgung wegen eines flüchtlingsrelevanten Merkmals beachtlich wahrscheinlich droht (vgl. Urteil des Senats vom 19. Juni 2014, 5 LB 24/19 - Ausführungen unter 3. c) unter Bezugnahme auf das Urteil des 2. Senats vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 -, juris, Rn. 90 ff.).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Bei der Erstellung einer Gefahrenprognose zieht das Tatgericht auf der Basis von Erkenntnissen, die es aus Vergangenheit und Gegenwart gewonnen hat, zukunftsorientierte Schlussfolgerungen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7 zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).

    Auch von der Prognose selbst muss das Tatgericht i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO überzeugt sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - juris, Rn. 8; und vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7).

    Die Überzeugung bezieht sich darauf, dass der angenommene zukünftige Geschehensverlauf mindestens so wahrscheinlich ist, wie es der vorgegebene materiell-rechtliche Gefahrenmaßstab verlangt, hier also, dass mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris Rn. 8, juris; Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - juris, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Ferner sind Sunniten sowohl im Regime als auch in den Streitkräften - zum Teil in hohen Stellungen - vertreten (vgl. Gerlach, "Was in Syrien geschieht", Bundeszentrale für politische Bildung, vom 19. Februar 2016; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017, a.a.O., Rn. 83 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017, a.a.O., Rn. 68).

    Der erkennende Senat hat sich zudem sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. Urteile vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 - sowie 2 LB 24/19 - so auch OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2017 - A 11 S 710/17

    Flüchtlingsschutz für Syrer; Rückkehr nach Syrien; Vater eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der UNHCR in seiner Stellungnahme von November 2017 (S. 54 ff.) die Zugehörigkeit zum sunnitischen Glauben nicht mehr als per se risikoerhöhenden Faktor ansieht und auch nicht als ein Merkmal, aufgrund dessen der Person regierungsfeindliche Absichten unterstellt werden (ebenso: VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 - juris, Rn. 48).

    Dieser gelangt unter detaillierter Auswertung zahlreicher Quellen zu den Folgen einer Wehrdienstentziehung oder Desertion für die Familienangehörigen des Wehrdienstpflichtigen zu dem Ergebnis, dass diese im Fall einer Rückkehr nach Syrien nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unter dem Gesichtspunkt der Sippenhaft eine Verfolgung durch den syrischen Staat zu erwarten haben (vgl. ebenso u.a. OVG Bremen, Urteil vom 20. Februar 2019 - 2 LB 152/18 -, juris, Rn. 48 ff.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Februar 2019 - 5 A 1066/17.A -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 -, juris, Rn. 50).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - 5 LB 22/19

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines drusischen Syrers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Der erkennende Senat hat sich dabei mit den Urteilen vom 19. Juni 2019 (5 LB 22/19; 5 LB 24/19) der Rechtsprechung des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts angeschlossen.

    Der erkennende Senat hat sich zudem sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. Urteile vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 - sowie 2 LB 24/19 - so auch OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 14 A 619/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    teilt der Senat nicht, soweit sie dahin verstanden werden können, dass bei offener Verfolgungsprognose eine beachtliche Wahrscheinlichkeit zu bejahen sei (ablehnend auch OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A - juris, Rn. 55 ff.).

    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Dieser hat zu dieser Frage mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2019 - 5 LB 25/19
    Der erkennende Senat hat sich zudem sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (vgl. Urteile vom 19. Juni 2019 - 5 LB 22/19 - sowie 2 LB 24/19 - so auch OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17

    Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR

  • OVG Bremen, 24.01.2018 - 2 LB 194/17

    Kein Flüchtlingsschutz für Syrer, die nicht der Wehrpflicht unterliegen -

  • VGH Bayern, 22.06.2018 - 21 B 18.30852

    Gefährdungslage bei Rückkehr nach Syrien - Zwangsrekrutierung

  • OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18

    Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 38/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen für Dieselfahrzeuge

  • OVG Bremen, 20.02.2019 - 2 LB 152/18

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

  • VGH Bayern, 09.04.2019 - 21 B 18.33075

    Keine Flüchtlingseigenschaft für einen minderjährigen Syrer

  • OVG Sachsen, 06.02.2019 - 5 A 1066/17
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2023 - 2 LB 444/19

    Beweiserleichterung; Hayat Tahrir al-Sham; HTS; Idlib; IS; Islamischer Staat;

    Daran hält der Senat in Übereinstimmung mit der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.3.2023 - 21 B 19.30657 -, juris Rn. 29 f. mwN, Urt. v. 3.1.2022 - 21 B 19.32835 -, juris Rn. 26, und v. 21.9.2020 - 21 B 19.32725 -, juris Rn. 67; VGH BW, Urt. v. 18.8.2021 - VGH A 3 S 277/19 -, juris, Urteilsabdruck S. 20, Urt. v. 4.5.2021 - A 4 S 468.21 -, juris Rn. 27; HessVGH, Beschl. v. 25.8.2020 - 8 A 780/17.A -, juris Rn. 27; OVG NRW, Urt. v. 12.12.2019 - 14 A 847/18.A -, juris Rn. 37; OVG SH, Urt. v. 10.7.2019 - 5 LB 25/19 -, juris Rn. 46; BremOVG, Urt. v. 20.2.2019 - 2 LB 152/18 -, juris Rn. 48 ff., SächsOVG, Urt. v. 21.1.2022 - 5 A 1402/18.A -, juris Rn. 37 ff. u. Urt. v. 6.2.2019 - 5 A 1066/17.A -, juris Rn. 29) auch unter Auswertung neuerer Erkenntnismittel (vgl. AA, Lagebericht v. 29.11.2021, S. 20; BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Syrien, Oktober 2021, S. 65 f.; EASO, CoI, Syria Military service, April 2021, S. 33 ff., DIS, Syria, Military Service, Mai 2020, S. 36, SFH, Syrien Rekrutierung in Quamishli und Verfolgung von Familienangehörigen, 26.2.2019, S. 7 f.) fest.
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